In meiner Privatpraxis nach dem Heilpraktiker-Gesetz sind Sie Selbstzahler. Die Behandlungshonorare sind sofort im Anschluss an die Sitzung und unabhängig vom Zeitpunkt oder Umfang einer möglichen Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder ggf. gesetzliche Krankenversicherung fällig.
Einzelsitzung bis 50 Minuten betragen 100,00 €.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass weniger als 24 Stunden vorher abgesagte Termine, von mir in Rechnung gestellt werden müssen.
Selbstverständlich besteht für Sie auch die Möglichkeit mit mir eine individuelle Therapiezeit zu vereinbaren, wenn ihr Anliegen ein größeres Zeitfenster benötigt oder Sie als Paar kommen, alles weitere hierzu – auch bezogen auf die Honorarhöhe – in einem persönlichen Gespräch.